Vertrag

Dienstleistungsvertrag für MASU-Abo (Meta-Ads & Google Ads)

§1 Vertragsparteien

  1. Auftragnehmer (nachfolgend AN) ist das Unternehmen MASU-STUDIO, vertreten durch das Team von MASU-STUDIO.

  2. Auftraggeber (nachfolgend AG), der Käufer des MASU-Abos

§2 Vertragsgegenstand

  1. Der AN verpflichtet sich im Auftrag des AG, Dienstleistungen im Bereich von Google Ads sowie Meta Ads (Facebook und Instagram) zu erbringen. Dies umfasst das Erstellen, Managen und Optimieren von Werbekampagnen mit dem Ziel, potenzielle Neukunden zu generieren. Diese Dienstleistungen werden exklusiv für den AG erbracht und nicht weitergereicht.

  2. Die Dienstleistung beinhaltet zudem das telefonische Vorqualifizieren der generierten Leads sowie das Buchen von 5 Kundenterminen je Monat weltweit (unabhängig vom Standort des AG). Es gilt jedoch ausschließlich schweizerisches Recht.

  3. Die notwendigen Ressourcen (Bildmaterial, Videos etc.) werden vom AG zur Verfügung gestellt.

  4. Die Anzahl der durch den AN gebuchten Kundenterminen ist stark abhängig vom durch den AG bestimmten Werbebudget und bedarf daher einer Anpassung, sollte der AG entscheiden, das Werbebudget zu senken.

  5. Die durch die Kampagnen erstellten Leads gehen in die Obhut des AG über. Der AN verpflichtet sich, die Datenschutzrichtlinien und -vorgaben der Schweiz einzuhalten.

  6. Die für das Betreiben der Kampagnen notwendigen Accounts werden nach dem Leitfaden, der im Mitgliederbereich der AG-Website einsehbar ist, durch den AG erstellt bzw. eingerichtet. Nur bei Bedarf übernimmt der AN die Einrichtung.

  7. Die beschriebenen Leistungen beschränken sich ausschließlich auf die im MASU-Abo definierten Dienstleistungen.

§3 Vergütung

  1. Die Vergütung des AN erfolgt in einem monatlichen Intervall und beträgt 1.000€ je Monat. Das Werbebudget ist von der Vergütung entkoppelt und somit separat zu leisten.

§4 Werbebudget

  1. Das Werbebudget für die zu erbringende Dienstleistung ist vom AG zusätzlich zur in §3 aufgeführten Vergütung zu leisten. Der AN geht nicht in Vorleistung.

  2. Der AG bestimmt vorab, wie viel Budget er monatlich für die Kampagnen zur Verfügung stellt. Die zu leistende Zahlung an Meta und Google übernimmt der AG selbst. Der Betrag wird in einem separaten Dokument bestimmt und diesem Vertrag als Anlage beigefügt.

  3. Eine Anpassung des Werbebudgets bedarf einer schriftlichen Mitteilung (auch auf digitalem Weg, z. B. via Mail, WhatsApp oder ähnliche Mittel, möglich).

§5 Laufzeit und Kündigung

  1. Beginn des Vertragsverhältnisses ist mit der Registrierung und somit Buchung des MASU-Abos sowie nach dem Erstgespräch.

  2. Mit der Ausführung der beschriebenen Leistungen wird allerdings erst nach Zahlungseingang der ersten Vergütung begonnen.

  3. Die Mindestlaufzeit des MASU-Abos beträgt 3 Monate. Die Abrechnung erfolgt jeweils Ende Monat, und mit dem Kauf des MASU-Abos werden die ersten 3 Monate sicher abgerechnet und die Arbeit erbracht.

  4. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist das MASU-Abo jederzeit kündbar, sowohl durch den AN als auch den AG. Die Kündigung wird jeweils zum Monatsende wirksam, und die vereinbarten Leistungen werden bis zum Ende des Monats erbracht.

§6 Urheberrecht, Lizensierung

  1. Der AN verpflichtet sich gegenüber dem AG, die Bestimmungen des Urheberrechts einzuhalten und die vom AG zur Verfügung gestellten Ressourcen nur für den Zweck der Erfüllung der in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen zu verwenden.

  2. Der AN versichert dem AG, die Zugänglichkeiten zu dessen Accounts (z. B. Facebook, Instagram, Google etc.) ausschließlich für die Erfüllung der beschriebenen Leistungen zu nutzen. Darüber hinaus verpflichtet sich der AN, alle unter diesen Absatz fallenden Daten nach Ende des Vertrags unwiederbringlich zu löschen, um Missbrauch zu verhindern.

  3. Bei Verdacht von Verletzungen steht der AG in der Beweispflicht.

§7 Konkurrenzausschluss Der AN verpflichtet sich, in einem Umkreis von 30 Kilometern um die Ansässigkeit des AG keine weiteren Kunden in der gleichen Branche anzunehmen.

§8 Geheimhaltung Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit offenbart werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei weiterzugeben.

§9 Haftung

  1. Der AN übernimmt keine Haftung für die wirtschaftlichen Ergebnisse der Werbekampagnen. Eine Gewinnsteigerung des AG wird nicht garantiert. Der AN garantiert lediglich die Erbringung der beschriebenen Dienstleistung.

  2. Der AN haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§10 Sonstige Bestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

  2. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Schweiz. Gerichtsstand ist Schaffhausen.

  3. Unabhängig vom Standort des AG gilt der Vertrag nach schweizerischem Rechtssystem, sobald das MASU-Abo abgeschlossen wird.

  4. Dieser Vertrag ist integraler Bestandteil der Abonnementbedingungen des MASU-Abos und auf der Website von www.masu-studio.ch einzusehen.

§11 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.